Mehr Sicherheit mit einer Kinderbrille
Für Kinder ist es wichtig gut zu sehen beim Spielen, auf dem Weg zur Schule
oder im Straßenverkehr. Ist das Sehen durch eine Fehlsichtigkeit
eingeschränkt, erschwert es den Alltag des Kindes. Oft äußern sich Kinder
aber nicht dazu, weil sie nicht den Vergleich zwischen Rechtsichtigkeit und
Fehlsichtigkeit haben. Daher sollten die Eltern aufmerksam sein.
Vermutet man eingeschränktes Sehen, sollte man den Augenarzt aufsuchen.
Eine Augenprüfung beim Augenoptiker ist gesetzlich erst ab dem 15.
Lebensjahr unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Bis 18 Jahre zahlen
die gesetzlichen Krankenkassen einen Festbetrag zu den Gläsern.
Wir sind Partner des Freistaates Sachsen und des BMI zur Lieferung von Bildschirm-Arbeitsplatz-Brillen.